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   BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R   

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BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R (https://dejure.org/2006,3294)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R (https://dejure.org/2006,3294)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2006 - B 10 LW 3/04 R (https://dejure.org/2006,3294)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Alterssicherung der Landwirte - Erwerbsminderungsrente - versicherungsrechtliche Voraussetzung - Verlängerung des Fünf-Jahres-Zeitraums

  • openjur.de

    Alterssicherung der Landwirte; Landwirtsehegattin; Fiktivlandwirt; Erwerbsminderungsrente; versicherungsrechtliche Voraussetzung; keine Verlängerung des Fünf-Jahres-Zeitraums um Rentenbezugszeiten des Ehegatten; Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung; Altrechtliches Lückenlosigkeitsgebot; Versicherungsschutz für den Aktivlandwirt und den Fiktivlandwirt; Rechtsstellung der Landwirtsehegatten im Hinblick auf Versicherungspflicht, Versicherungsbefreiung und ...

  • Judicialis

    ALG § 1 Abs 3; ; ALG § 13 Abs 1 S 1 Nr 2; ; ALG § 13 Abs 2 Nr 1; ; GG Art 2 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 14 Abs 1; ; GG Art 20 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente für einen Fiktivlandwirt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 658 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG; Hinweis auf das Urteil vom 9. Dezember 2003 - 1 BvR 558/99) bedürften Bäuerinnen einer eigenständigen Sicherung für ihr Alter auch für den Fall der Erwerbsminderung.

    Das SG verkennt, dass sich die vom Senat in anderem Zusammenhang angenommene Erschwernis fehlender beruflicher Mobilität gerade nicht auf die Fälle des abgegebenen Unternehmens erstreckt (vgl nur BSGE 81, 294, 304 = SozR 3-5858 § 1 Nr. 1; BSGE 83, 145, 159 = SozR 3-5868 § 1 Nr. 2); darauf hat auch das BVerfG abgestellt, wenn es ausführt, die Familie könne wegen der Bodengebundenheit nur umziehen, wenn der Hof aufgegeben werde (vgl BVerfG SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 47).

    In gleicher Weise kann der Gleichheitssatz verletzt sein, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart - ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt (BVerfG SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 69 mwN).

    (d) Letztlich wird auch nicht der aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG entwickelte Grundsatz des Vertrauensschutzes beeinträchtigt (vgl nur BVerfG SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 63 ff; SozR 4-5868 § 32 Nr. 2 RdNr 24, ).

  • BSG, 12.02.1998 - B 10/4 LW 9/96 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Ehegatte eines Landwirts -

    Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R
    Die Integration der Bäuerinnen in das neue System der AdL bedeutete für den Gesetzgeber eine große Herausforderung (vgl zu den aufgeworfenen Fragen stellvertretend BSGE 81, 294 = SozR 3-5868 § 1 Nr. 1; SozR 4-5868 § 92 Nr. 1 ; SozR 4-5868 § 97 Nr. 1 ), wobei das Bemühen erkennbar ist, sich aus dem ASRG 1995 ergebende Härten zu vermeiden (vgl BSG SozR 3-5868 § 85 Nr. 3 ).

    Das SG verkennt, dass sich die vom Senat in anderem Zusammenhang angenommene Erschwernis fehlender beruflicher Mobilität gerade nicht auf die Fälle des abgegebenen Unternehmens erstreckt (vgl nur BSGE 81, 294, 304 = SozR 3-5858 § 1 Nr. 1; BSGE 83, 145, 159 = SozR 3-5868 § 1 Nr. 2); darauf hat auch das BVerfG abgestellt, wenn es ausführt, die Familie könne wegen der Bodengebundenheit nur umziehen, wenn der Hof aufgegeben werde (vgl BVerfG SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 47).

    Diese ist nun aber gerade dadurch gekennzeichnet, dass ein Ehegatte bei der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit auf die Belange des anderen Ehegatten die gebotene Rücksicht zu nehmen hat (vgl § 1356 Abs. 2 BGB; BSGE 81, 294, 301 = SozR 3-5868 § 1 Nr. 1 S 10; zur Berücksichtigung des ehelichen Unterhaltsrechts im ALG s näher Senatsurteil vom 8. Oktober 1998, SozR 3-5868 § 32 Nr. 2 S 12, 18 f).

  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 3/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Anrechnung des

    Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R
    Zu einer Differenzierung - hier im Sinne einer modifizierten Anwendung der versicherungsrechtlichen Voraussetzung in § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ALG bei Fiktivlandwirten - ist der Gesetzgeber danach nur verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl Senatsurteile vom 8. Oktober 1998, SozR 3-5868 § 32 Nr. 2 S 12, 19; vom 12. Juni 2001, SozR aaO Nr. 10 S 58, 65, jeweils mwN).

    Diese ist nun aber gerade dadurch gekennzeichnet, dass ein Ehegatte bei der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit auf die Belange des anderen Ehegatten die gebotene Rücksicht zu nehmen hat (vgl § 1356 Abs. 2 BGB; BSGE 81, 294, 301 = SozR 3-5868 § 1 Nr. 1 S 10; zur Berücksichtigung des ehelichen Unterhaltsrechts im ALG s näher Senatsurteil vom 8. Oktober 1998, SozR 3-5868 § 32 Nr. 2 S 12, 18 f).

  • BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 1/03 R

    Alterssicherung der Landwirte - Erwerbsunfähigkeits- bzw Erwerbsminderungsrente -

    Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R
    Sie müssten für die in der AdL versicherten Risiken eigenständig Vorsorge treffen (dazu wiederum näher BSG SozR 4-5868 § 13 Nr. 1 Rz 21).

    Wie der Senat bereits grundsätzlich dargelegt hat (vgl Senatsurteil vom 16. Juni 2005, SozR 4-5868 § 13 Nr. 1 RdNr 30), berücksichtigt die Konzeption des § 13 ALG die Besonderheiten des Schutzbedarfs der Betroffenen.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R
    Das nunmehr eingeführte Erfordernis einer ausreichenden Pflichtbeitragszahlung in den letzten fünf Jahren vor dem Versicherungsfall garantiert in ähnlicher Weise wie das frühere Lückenlosigkeitsprinzip den Zusammenhang zwischen dem Bezug der Rente wegen Erwerbsminderung (vorzeitigen Altersrente) und der versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit, mithin der Beitragszahlung (vgl Stellungnahme des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung in BVerfGE 75, 78, 89; dazu auch BR-Drucks 302/83, S 60).

    Die Lage der Klägerin ist im Übrigen nicht mit derjenigen vergleichbar, in der sich Versicherte der GRV befanden, die beim Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 bereits die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt hatten und denen nach § 241 Abs. 2 SGB VI (vgl zuvor bereits zB Art. 2 § 6 Abs. 2 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz) eine erweiterte Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente zugute kommt (vgl näher BVerfG, Beschluss vom 8. April 1987, BVerfGE 75, 78 = SozR 2200 § 1246 Nr. 142 S 459, 466 f).

  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 1/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Alterssicherung der Landwirte -

    Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R
    Andererseits setzte er sich die gerechtere Ausgestaltung und finanzielle Stabilisierung des agrarsozialen Sicherungssystems zum Ziel; dem diente die Erhöhung der Zahl der Beitragszahler durch die Einbeziehung des neuen Personenkreises der Bäuerinnen und die Umgestaltung ua der Beitragszuschussregelung (vgl BSG SozR 3-5868 § 85 Nr. 3 S 16, 19 mwN).

    Die Integration der Bäuerinnen in das neue System der AdL bedeutete für den Gesetzgeber eine große Herausforderung (vgl zu den aufgeworfenen Fragen stellvertretend BSGE 81, 294 = SozR 3-5868 § 1 Nr. 1; SozR 4-5868 § 92 Nr. 1 ; SozR 4-5868 § 97 Nr. 1 ), wobei das Bemühen erkennbar ist, sich aus dem ASRG 1995 ergebende Härten zu vermeiden (vgl BSG SozR 3-5868 § 85 Nr. 3 ).

  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 5/98 R

    Fremdrentenrecht - Kürzung von Entgeltpunkten - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R
    (b) Ein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG lässt sich schon deshalb nicht feststellen, weil Rentenanwartschaften und -ansprüche wie im vorliegenden Fall zwar zum Schutzbereich des Eigentums gehören, davon jedoch allein der im Zeitpunkt der zu prüfenden gesetzgeberischen Maßnahme konkret vorhandene Bestand einer Rechtsposition erfasst wird (vgl BSG SozR 3-5050 § 22 Nr. 6 S 13 mwN; SozR 4-5868 § 92 Nr. 2 RdNr 10).
  • BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 18/99 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - unterschiedliche Bewertung -

    Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R
    Zu einer Differenzierung - hier im Sinne einer modifizierten Anwendung der versicherungsrechtlichen Voraussetzung in § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ALG bei Fiktivlandwirten - ist der Gesetzgeber danach nur verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl Senatsurteile vom 8. Oktober 1998, SozR 3-5868 § 32 Nr. 2 S 12, 19; vom 12. Juni 2001, SozR aaO Nr. 10 S 58, 65, jeweils mwN).
  • BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90

    Vorzeitiges Altersruhegeld aus der landwirtschaftlichen Altershilfe -

    Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R
    Die in der AdL versicherten selbstständigen Landwirte kennen ihr jeweiliges Schutzbedürfnis und die Möglichkeiten der Absicherung (vgl BSG, Urteil vom 21. März 1991 - 4 RLw 1/90, JURIS).
  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

    Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R
    Scheiden sie aus dem landwirtschaftlichen Unternehmen aus, bedürfen sie in der Regel nicht eines so umfassenden Schutzes wie die in der GRV Versicherten, denn ihr Lebensunterhalt ist, was die Grundbedürfnisse angeht (Wohnung und Ernährung), häufig bereits durch den Übergabevertrag, den Veräußerungsgewinn oder die Pachtzinsen gesichert (vgl BVerfGE 25, 314 = SozR Nr. 77 zu Art. 3 GG).
  • BVerfG, 10.05.2004 - 1 BvR 368/99

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 32 ALG

  • BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R

    Krankenversicherung - Haushaltshilfe - Ausschluss eines außerlandwirtschaftlichen

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

  • BSG, 17.07.2003 - B 10 LW 15/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Forstwirtsehegatte - Land-

  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 5/97 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitritt - Gestaltungsrecht - Ende - Tod -

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1, 2 Abs 1 GG durch Einbeziehung von Ehegatten

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 1/00 R

    Befreiung des Ehegatten von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 17/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Nichtberücksichtigung der von einem Landwirt als

  • BSG, 17.07.2003 - B 10 LW 9/02 R

    Alterssicherung für Landwirte - Versicherungspflicht eines Gesellschafters einer

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BSG, 24.04.2003 - B 10 LW 2/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragserstattung - Beitragsübertragung -

  • BSG, 30.06.1999 - B 10 LW 17/98 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Befreiung - Planwidrigkeit

  • BSG, 11.12.2003 - B 10 LW 12/02 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rentenzuschlag - Zeiten einer freiwilligen

  • BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 4/97

    Wartezeit für Erwerbsunfähigkeitsrente durch nachgezahlte freiwillige Beiträge

  • BSG, 17.04.2002 - B 10 LW 4/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Versicherungspflicht - Ehegatte eines

  • BSG, 12.02.1998 - B 10 LW 2/97 R

    Altershilfe für Landwirte - Pflichtversicherung - Befreiung - Landwirtsehegatte -

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 12/99 R

    Altersrente - Gewährung - Wartezeit - Landwirtschaft - Ehegatte -

  • BSG, 25.11.1998 - B 10 LW 10/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Bäuerin - Nichtmitarbeit -

  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 3/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Inanspruchnahme

    Dazu gehören auch die Rentenanwartschaften in der AdL (vgl BSG, Urteil vom 30.3.2006 - Az B 10 LW 3/04 R - SozR 4-5868 § 13 Nr. 2; Entsprechendes lässt sich mittelbar auch der Rechtsprechung des BVerfG entnehmen, vgl BVerfGE 25, 314, 321 f = SozR Nr. 77 zu Art. 3 GG) .

    Er setzt auf diese Weise - als Konsequenz aus der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Einführung einer Abschlagsregelung in der gesetzlichen RV durch § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI (vgl hierzu nochmals das BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5) - den eingeschlagenen Weg zur Garantie stabiler Beitragssätze und folglich im Ergebnis auch zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des berufsständischen Systems der AdL fort (zu einer entsprechenden, schon damals gerechtfertigten Zielsetzung im Rahmen des ASRG 1995; vgl auch BSG SozR 4-5868 § 13 Nr. 2) .

    Insoweit erfolgte schon 1995 eine Angleichung der AdL an die Ausgestaltung der Versicherungsverhältnisse in der gesetzlichen RV (vgl dazu BSG, SozR 4-5868 § 13 Nr. 2 RdNr 15; Wirth, 50 Jahre Alterssicherung der Landwirte, SdL 2007, 96, 97) .

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 8/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - besondere

    Mit der Forderung nach gewichtiger Pflichtbeitragszahlung in den letzten fünf Jahren vor dem Versicherungsfall will das ALG - ähnlich wie die GRV - einen engen Zusammenhang zwischen versicherungspflichtiger Tätigkeit und Invaliditätsschutz gewährleisten (vgl Senatsurteile vom 16. Juni 2005 - B 10 LW 1/03 R - SozR 4-5868 § 13 Nr. 1 und vom 30. März 2006 - B 10 LW 3/04 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; Juris).
  • LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10

    Rentenversicherung, Altersrente, Landwirt, Rechtsnachfolge, Beitragserstattung,

    Ebenso sieht das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 25.02.2010 (B 10 LW 1/09 R) durch das Erfordernis der Hofabgabe keine Verletzung des Art. 14 Abs. 1 GG, weil die Rentenanwartschaften von vorneherein mit dem Abgabeerfordernis belastet waren (vgl. auch BSG, Urteil vom 30.03.2006, B 10 LW 3/04 R, juris Rn. 28, zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente nach § 13 ALG).
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